Die Ausweisung von Mehrwersteuern auf einer Rechnung hängt davon ab ob MwSt-Sätze bei der Rechnungserstellung angegeben werden.
Für jede Leistungszeile kann ein gesonderter MwSt-Satz angegeben werden. Je nachdem ob Transportleistung, Hotel im Inland, eine Zusatzleistung o.A. kann zwischen 0%, 10%, 13% und 20% unterscheiden werden. Lediglich die Service-Charge unterliegt immer 20% USt.
Auf der Rechnung werden die enthaltenen Mwst-Beträge unterhalb der Rechnungssumme aufgegliedert.
Wenn in der Rechnungsmaske die Mwst-Felder unausgefüllt bleiben, weil z.B. eine Margensteuerpflichtige Leistung verkauft wird, dann erfolgt die Rechungserstellung auch ohne Ausweisung der Mwst-Beträge. Auch die Service-Charge wird dann ohne Mwst ausgewiesen.
Es kann also bei jeder Rechnung individuell entschieden werden ob eine USt Pflicht besteht oder nicht.